1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.
Datenerfassung auf unserer Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Hier finden Sie wichtige Dokumente und Formulare zum Download.
Vereinsdokumente
Schonzeiten & Schonmaße
Die aktuellen Schonzeiten und Schonmaße für Bayern finden Sie auf der Website des Landesfischereiverbands Bayern.
Angaben gemäß § 5 TMG
Vereinsheim der Fischergilde Barbara e.V.
Jahnstraße 16
86899 Landsberg am LechVertreten durch
- Vorsitzender: Johannes Vogel
Kontakt
E-Mail: info@fischergilde-barbara.de
Registereintrag
Eingetragen im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Augsburg
Registernummer: VR 40322
Haftungsausschluss
Haftung für Inhalte
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.
Sie interessieren sich für die Fischerei und möchten Teil unserer Gemeinschaft werden? Wir freuen uns über neue Mitglieder!
Voraussetzungen
- Gültiger Fischereischein (Bayern) oder Bereitschaft, diesen zu erwerben
- Mindestalter 18 Jahre (für Jugendmitgliedschaft ab 8 Jahren)
- Interesse an der Fischerei und am Naturschutz
Mitgliedsbeiträge
| Mitgliedschaft | Jahresbeitrag |
|---|
| Erwachsene | auf Anfrage |
| Jugendliche (8–18 Jahre) | auf Anfrage |
| Familienmitgliedschaft | auf Anfrage |
Zusätzlich fällt eine einmalige Aufnahmegebühr an. Die aktuellen Beiträge erfahren Sie beim Vorstand.
Satzung der Fischergilde Barbara e.V.
Fassung vom 14.09.2022
Gliederung
§ 1 Name, Sitz, Vereinsregister, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Fischergilde Barbara e.V." und hat seinen Sitz in Landsberg am Lech.
- Gerichtsstand ist Landsberg am Lech.
- Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Augsburg eingetragen.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Zweck des Vereins ist der Natur- und Umweltschutz und die Landschaftspflege durch die Förderung einer nichtkommerziellen Fischereiausübung.
- Dies wird insbesondere verwirklicht durch:
- Schutz und Erhaltung der Gewässer und Hege und Pflege des Fischbestandes.
- Pachtung und Erwerb von Fischgewässern sowie Beschaffung von Erlaubnisscheinen für die Mitglieder.
- Förderung der Fischerei sowie Wahrung der Belange bei Behörden.
- Schutz von Fauna und Flora im Einklang mit dem Tier- und Naturschutz.
- Waidgerechte Erziehung und Ausbildung der Mitglieder bei der Fischereiausübung.
- Förderung der Jugendarbeit.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
- Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.
- Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Gesamtvorstand.
- Die Anerkennung der Satzung und der Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für eine Mitgliedschaft.
§ 4 Ehrenmitgliedschaft, Ehrenvorsitzender und Ehrung von Mitgliedern
- Mitglieder, die sich besondere Verdienste erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
- Ehrenmitgliedschaft beinhaltet keine Rechte oder Pflichten, außer dass der Mitgliedsbeitrag entfällt.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Alle ordentlichen Mitglieder haben das Recht auf Unterstützung und Förderung der Fischerei.
- Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung einzuhalten und Beiträge fristgerecht zu zahlen.
§ 6 Beiträge und Gebühren
- Es können folgende Beiträge bzw. Gebühren erhoben werden:
- Aufnahmegebühr,
- Mitgliedsbeitrag,
- Gebühren für Erlaubnisscheine,
- Ausgleichszahlung für nicht geleisteten Arbeitsdienst,
- eventuelle sonstige Beiträge/Gebühren.
- Die Höhe der Beiträge und Gebühren werden jährlich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen vom Gesamtvorstand festgesetzt und von der Mitgliederversammlung genehmigt.
- Der Gesamtvorstand ist berechtigt, bei Bedürftigkeit die Beiträge bzw. Gebühren zu ermäßigen oder zu erlassen.
- Die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag sind bei der Bestätigung der Aufnahme fällig.
- Bei Wiederaufnahme eines ehemaligen Mitgliedes wird die Höhe der Aufnahmegebühr vom Gesamtvorstand festgelegt.
§ 7 Verlust der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt:
- durch Tod,
- durch freiwilligen Austritt (Kündigung),
- durch Ausschluss,
- durch Auflösung des Vereins.
- Der freiwillige Austritt kann nur zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich erklärt werden.
- Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es den Mitgliedsbeitrag nicht zahlt oder sich vereinsschädigend verhält.
- Bei Verstößen gegen die Satzung oder bei vereinsschädigendem Verhalten kann der Ausschluss durch den Gesamtvorstand beschlossen werden.
- Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis.
§ 8 Fischereierlaubnisscheine
- Die Gebühren für Erlaubnisscheine werden vom Gesamtvorstand festgelegt.
- Die Ausgabe von Erlaubnisscheinen erfolgt jährlich neu und berücksichtigt das waidgerechte Verhalten und Engagement für den Verein.
- Bei Verstößen gegen die Satzung oder Gewässerordnung kann der Erlaubnisschein entzogen werden.
§ 9 Organe des Vereins
Der Verein hat folgende Organe: