
Wiesbach bei Mittelstetten
Steckbrief
- Gewässertyp
- Bach
- Ort
- Mittelstetten / Ellighofen, Bayern
- Fläche / Strecke
- ca. 2,5 km Strecke
- Schutzzone
- Saison: 16.03. – 30.09.
- Nutzung
- Salmoniden
- Angelmethoden
- Fliegenfischen Spinnfischen
Auf einen Blick
Der Wiesbach bei Mittelstetten zählt zu den reizvollsten Salmonidengewässern im Kreis Landsberg am Lech. Auf rund 2,5 Kilometern schlängelt sich der Bach durch eine stille, ländliche Landschaft zwischen Ellighofen und der Bundesstraße 17 – ein Revier, das Fliegenfischer und Spinnfischer gleichermaßen begeistert. Die Saison läuft vom 16. März bis 30. September.
Steckbrief
Der Wiesbach ist im Durchschnitt 2 bis 4 Meter breit und hat eine Tiefe zwischen 0,5 und 1,5 Metern – mit tieferen Gumpen, die besonders spannende Angelstellen bilden. Als typisches Salmonidengewässer zeichnet er sich durch hervorragende Wasserqualität aus: Die ständige Wasserbewegung, natürliche Stürze und Schwellen sorgen für optimale Sauerstoffanreicherung und ideale Lebensbedingungen für Salmoniden.
Zonierung: Etwa 75 % der Strecke sind der Flug- und Spinnfischerei vorbehalten. Auf dem verbleibenden Abschnitt sind alle zugelassenen Köderarten erlaubt.
Gewässerbeschreibung & Lage
Das Revier beginnt in der Nähe des Ortsschildes Ellighofen an der letzten bachabwärts gelegenen Brücke. Kurz nach dem Einstieg macht der Wiesbach einen markanten 90-Grad-Knick nach Osten und verläuft von dort aus rund 2,5 Kilometer in Richtung Osten. Die untere Gewässergrenze bildet der Westrand der B17.
Es handelt sich um ein typisches Gewässer der unteren Forellenregion mit abwechslungsreichem Charakter: flache Kiesbänke wechseln sich mit tieferen Kolken und strömungsberuhigten Buchten ab – ideale Einstandsplätze für Bachforellen und gelegentlich zugewanderte Äschen, Regenbogenforellen oder Bachsaiblinge.
Wichtiger Hinweis: Die Weiher an der B17, südlich des Baches, gehören nicht zum Wiesbach und dürfen nicht befischt werden.
Anfahrt
Am einfachsten findet man das Gewässer von Erpfting kommend in Richtung Süden. Kurz vor dem Ortsschild „Mittelstetten" biegt man auf Höhe von Gut Mittelstetten nach links ab – der Weg führt dann geradeaus direkt ans Wasser. Bitte beachten: Für das Befahren dieses Weges ist eine kostenpflichtige Fahrgenehmigung erforderlich.
Alternativ lässt sich das Gewässer bequem von der unteren Grenze an der B17 aus aufsuchen, von wo aus man nach einer kurzen Wegstrecke am Bach ankommt.
Erlaubnisschein & Angelkarte
Eine der folgenden Berechtigungen ist erforderlich:
- Gültiger Fischereischein oder Jugendfischereischein Deutschland
- Lichtbildausweis für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (kein Fischereischein erforderlich)
Angelkarten sind als Tageskarte (19,00 € zzgl. hejfish-Gebühr) rund um die Uhr bequem online oder per App über hejfish buchbar – ein Ausdruck ist nicht erforderlich. Die Karte gilt für einen Kalendertag.
Erlaubte Fangmethoden & Ausrüstung
Das Fischen ist ausschließlich mit 1 Handangel, 1 Vorfach und 1 Haken gestattet. Bei der Flugangel sind 2 Fliegen erlaubt.
Zonierung der Strecke:
- 75 % der Strecke (Hauptabschnitt) → ausschließlich Flug- und Spinnfischerei
- 25 % der Strecke (ausgewiesener Abschnitt) → alle zugelassenen Köderarten erlaubt
Erlaubte Köder im Spinn-/Flugabschnitt:
- Künstliche Fliege per Flugangel
- Alle Spinnköder
- Toter Köderfisch am Spinnsystem (Einlegen ist untersagt)
Lebender Köderfisch ist verboten. Das Fischen ist nur mit Schonhaken erlaubt – bei normalen Haken muss der Widerhaken angedrückt werden. Nachtfischen ist untersagt.
Fangbeschränkung: 2 Salmoniden pro Tag, maximal 9 Salmoniden pro Woche.
Fangmeldung
Das Fangergebnis ist unverzüglich auf der Angelkarte oder online einzutragen. Bitte melden Sie Ihre Fänge – auch Leermeldungen – über hejfish zurück. Die Fangmeldung ist Pflicht.
Besonderheiten zum Fischbestand
Der Wiesbach ist ein ausgesprochenes Forellengewässer. Die Bachforelle ist die Hauptart; Regenbogenforelle, Äsche (vereinzelt) und Bachsaibling (gelegentlich) kommen ebenfalls vor. Als Begleitfischarten finden sich Elritze und Mühlkoppe sowie Rotauge, Rotfeder und Barsche. Vereinzelt werden auch Hechte angetroffen – diese sind als unerwünschte Raubfische zum Schutz des Salmonidennachwuchses in jeder Größe zu entnehmen.
Verhaltensregeln am Gewässer
- Entnahmepflicht: Maßige Fische, die keiner Schonzeit unterliegen, sind waidgerecht zu töten und einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.
- Tierschutz: Die Lebendhälterung von Fischen (z. B. im Setzkescher) ist am gesamten Gewässer untersagt.
- Hygiene: Das Schuppen und Ausnehmen der Fische unmittelbar am Gewässer ist verboten.
- Naturschutz: Ufervegetation und Schilfbestände dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden.
- Zufahrt: Zufahrtsverbote sind strikt zu beachten. Für das Befahren des Zugangsweges ist eine kostenpflichtige Fahrgenehmigung erforderlich.
- Kontrollen: Den Anweisungen der Fischereiaufsicht ist Folge zu leisten. Fangkontrollen können gemäß Art. 61 BayFiG auch in Behältnissen und Fahrzeugen durchgeführt werden.
- Sanktionen: Verstöße gegen die Gewässerordnung können den sofortigen Entzug des Erlaubnisscheines ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben.
- Rechtlicher Rahmen: Es gelten ergänzend die Bestimmungen des BayFiG sowie der AVFiG in der jeweils gültigen Fassung.
Schonzeiten & Mindestmaße
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Bachforelle | 01.10. – 15.03. | 30 cm |
| Regenbogenforelle | 15.12. – 15.03. | 30 cm |
| Bachsaibling | — | — |
| Äsche | nach BayFiG | nach BayFiG |
| Barbe | 01.05. – 30.06. | 40 cm |
| Hecht | 15.02. – 30.04. | 60 cm |
| Schleie | 01.05. – 30.06. | 30 cm |
| Zander | 01.01. – 30.04. | 60 cm |
| Elritze | 01.05. – 30.06. | — |
| Edelkrebs | Ganzjährig geschont | — |
| Karausche | Ganzjährig geschont | — |
| Muscheln (alle Arten) | Ganzjährig geschont | — |
Für nicht aufgeführte Arten gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße für Bayern.
Fischarten
Artenliste (Auszug – Stand: Vereinsinformationen)
Lage & Anfahrt
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Impressionen
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