
Hurlacher See
Steckbrief
- Gewässertyp
- See
- Ort
- Hurlach, Bayern
- Fläche / Strecke
- 3 ha
- Max. Tiefe
- 2,5 – 5 m
- Schutzzone
- Saison: 23.03. – 14.12.
- Nutzung
- Friedfisch Raubfisch Salmoniden
- Angelmethoden
- Ansitzangeln Feedern Grundangeln Posenangeln Spinnfischen
Auf einen Blick
Der Hurlacher See liegt am östlichen Ortsrand der Gemeinde Hurlach, nahe der Autobahn, und ist als Hurlacher Freizeitsee für die Naherholung angelegt. Mit einer Wasserfläche von 3 Hektar, Tiefen zwischen 2,5 und 5 Metern sowie einer kleinen Insel im Ostteil bietet er ein abwechslungsreiches Revier für Karpfen-, Zander- und Forellenangler. Die Saison läuft vom 23. März bis 14. Dezember.
Gewässerbeschreibung
Der See ist vielseitig strukturiert: flache Uferzonen wechseln sich mit tieferen Bereichen ab. In der Südwestecke liegt ein kleines Biotop mit Schilfbewuchs – die Laichecke, die nicht betreten werden darf. Eine kleine Insel im Ostteil schafft zusätzliche Struktur und interessante Angelstellen für Raubfischangler.
Da der See gleichzeitig als Naherholungsgebiet dient, muss in der Badephase unbedingt Rücksicht auf Badegäste genommen werden. Feuer machen und Grillen sind am Gewässer verboten.
Anfahrt & Parken
Von Augsburg kommend die Autobahn an der Ausfahrt Hurlach verlassen, an der nächsten Einmündung links abbiegen und dann nach wenigen Metern die erste Straße rechts nehmen. Immer geradeaus, vorbei an einer auffälligen Wegeverbreiterung, dann rechts abbiegen – man gelangt so zu einer Schranke mit zahlreichen Parkplätzen. Von dort ist es nur noch ein kurzer Fußweg bis ans Wasser.
Erlaubnisschein & Angelkarte
Eine der folgenden Berechtigungen ist erforderlich:
- Gültiger Fischereischein oder Jugendfischereischein Deutschland
- Lichtbildausweis für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Angelkarten sind als Tageskarte rund um die Uhr online oder per App über hejfish buchbar – ein Ausdruck ist nicht erforderlich. Die Karte gilt für einen Kalendertag.
Erlaubte Fangmethoden & Ausrüstung
Das Fischen ist mit 1 Handangel, 1 Vorfach, 1 Haken oder Kunstköder gestattet. Alle sportlichen Köder sind zugelassen. Lebender Köderfisch ist verboten – der Fang von Kleinfischen ist jedoch zur direkten Verwendung als Köderfisch erlaubt.
Nachtfischen ist bis 24:00 Uhr erlaubt. Boot- und Belly-Boot-Angeln sowie Eisfischen sind nicht gestattet.
Fangbeschränkungen
| Zeitraum | Limit |
|---|---|
| Pro Tag | max. 3 Fische (nur 3 Salmoniden oder 2 Karpfen oder 2 Schleien) |
| Pro Woche (7 Tage) | max. 6 Fische |
| Pro Jahr | max. 2 Zander, max. 35 Karpfen |
Fangmeldung
Das Fangergebnis ist unverzüglich auf der Angelkarte oder online einzutragen. Bitte Fänge – auch Leermeldungen – über hejfish zurückmelden. Die Fangmeldung ist Pflicht.
Verhaltensregeln am Gewässer
- Entnahmepflicht: Maßige Fische, die keiner Schonzeit unterliegen, sind waidgerecht zu töten und einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.
- Tierschutz: Die Lebendhälterung von Fischen (z. B. im Setzkescher) ist am gesamten Gewässer untersagt.
- Hygiene: Das Schuppen und Ausnehmen der Fische unmittelbar am Gewässer ist verboten.
- Naturschutz: Ufervegetation, Schilfbestände und die Laichecke (Biotop Südwestecke) dürfen nicht beschädigt oder betreten werden.
- Feuer & Grillen: Feuer machen und Grillen am Gewässer sind ausdrücklich verboten.
- Rücksicht: In der Badephase ist auf die Belange der Badegäste unbedingt Rücksicht zu nehmen.
- Kontrollen: Den Anweisungen der Fischereiaufsicht ist Folge zu leisten. Fangkontrollen können gemäß Art. 61 BayFiG auch in Behältnissen und Fahrzeugen durchgeführt werden.
- Sanktionen: Verstöße gegen die Gewässerordnung können den sofortigen Entzug des Erlaubnisscheines ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben.
- Rechtlicher Rahmen: Es gelten ergänzend die Bestimmungen des BayFiG sowie der AVFiG in der jeweils gültigen Fassung.
Schonzeiten & Mindestmaße
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Bachforelle | 01.10. – 15.03. | 30 cm |
| Regenbogenforelle | 15.12. – 15.03. | 30 cm |
| Bachsaibling | — | — |
| Karpfen | — | 35 cm |
| Schleie | 01.05. – 30.06. | 30 cm |
| Zander | 01.01. – 30.04. | 60 cm |
| Hecht | 15.02. – 30.04. | 60 cm |
| Barbe | 01.05. – 30.06. | 40 cm |
| Elritze | 01.05. – 30.06. | — |
| Edelkrebs | Ganzjährig geschont | — |
| Karausche | Ganzjährig geschont | — |
| Muscheln (alle Arten) | Ganzjährig geschont | — |
Für nicht aufgeführte Arten gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße für Bayern.
Fischarten
Artenliste (Auszug – Stand: Vereinsinformationen)
Lage & Anfahrt
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Impressionen
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