
Altöttinger Weiher
Steckbrief
- Gewässertyp
- Weiher
- Ort
- Landsberg am Lech, Bayern
- Fläche / Strecke
- 2,5 ha
- Max. Tiefe
- 0,7–2 m
- Schutzzone
- Ganzjährig geöffnet
- Nutzung
- Friedfisch Raubfisch
- Angelmethoden
- Ansitzangeln Feedern Grundangeln Posenangeln Spinnfischen
Auf einen Blick
Der Altöttinger Weiher liegt im nördlichen Stadtgebiet von Landsberg am Lech und zählt zu den traditionsreichsten Gewässern der Fischergilde Barbara e.V. Schon um die Jahrhundertwende diente er als Wasserspeicher für das damals bedeutende benachbarte Sägewerk. Heute ist der gepflegte Weiher ein beliebtes Ziel für Angler aus dem gesamten Landkreis – und einmal im Jahr Treffpunkt der ganzen Gemeinde beim Fischerfest. Die Saison läuft ganzjährig vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Gewässerbeschreibung
Mit einer Wasserfläche von rund 2,5 Hektar und Tiefen zwischen 0,7 und 2 Metern ist der Altöttinger Weiher ein flaches, strukturreiches Stillgewässer. Er wird von einer kräftigen Quelle im Südteil gespeist; eine stabile Schleuse an der östlichen Seite zur Altöttingerstraße sorgt für einen gleichbleibenden Wasserstand.
Das Gewässer liegt inmitten einer gepflegten Gartenanlage. Am West- und Nordufer reichen die Privatgärten teilweise bis ans Wasser – das Betreten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der jeweiligen Gartenbesitzer zulässig. Auf der gegenüberliegenden Seite schließt ein weitgehend geschlossener Schilfgürtel das Ufer ab, der als wichtiger Laich- und Rückzugsbereich unbedingt geschont werden muss.
Das Fischerfest
Jedes Jahr am ersten Wochenende im Juli wird der Altöttinger Weiher zur Festwiese: Das traditionelle Fischerfest der Fischergilde Barbara e.V. findet direkt am Wasser statt. Bei Steckerlfisch, Räucherforellen und Gegrilltem kommen Mitglieder, Familien und Gäste zusammen – ein Highlight im Vereinskalender, das man nicht verpassen sollte.
Erlaubnisschein & Angelkarte
Eine der folgenden Berechtigungen ist erforderlich:
- Gültiger Fischereischein oder Jugendfischereischein Deutschland
- Lichtbildausweis für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Angelkarten sind als Tageskarte ab 13,00 € (zzgl. hejfish-Gebühr) rund um die Uhr online oder per App über hejfish buchbar – ein Ausdruck ist nicht erforderlich. Die Karte gilt für einen Kalendertag.
Erlaubte Fangmethoden & Ausrüstung
Das Fischen ist mit 1 Handangel, 1 Vorfach und 1 Haken oder Kunstköder gestattet. Alle sportlichen Köder sind zugelassen. Lebender Köderfisch ist verboten – der Fang von Kleinfischen ist jedoch zur direkten Verwendung als Köderfisch erlaubt. Beim Raubfischangeln sind nur geeignete Stahlvorfächer zu verwenden. Nachtfischen ist bis 24:00 Uhr erlaubt. Boot- und Belly-Boot-Angeln sowie Eisfischen sind nicht gestattet.
Fangbeschränkungen
Pro Angeltag sind maximal 3 Fische erlaubt, mit folgenden Einzelgrenzen:
- max. 1 Hecht
- max. 3 Aale
- max. 2 Karpfen
- max. 2 Schleien
Fangmeldung
Das Fangergebnis ist unverzüglich auf der Angelkarte oder online einzutragen. Bitte Fänge – auch Leermeldungen – über hejfish zurückmelden. Die Fangmeldung ist Pflicht.
Verhaltensregeln am Gewässer
- Entnahmepflicht: Maßige Fische, die keiner Schonzeit unterliegen, sind waidgerecht zu töten und einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.
- Tierschutz: Die Lebendhälterung von Fischen (z. B. im Setzkescher) ist am gesamten Gewässer untersagt.
- Hygiene: Das Schuppen und Ausnehmen der Fische unmittelbar am Gewässer ist verboten.
- Naturschutz: Ufervegetation und Schilfbestände dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden.
- Uferbetretungsrecht: Das Betreten von eingefriedeten Grundstücken (Privatgärten) ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Eigentümer gestattet (gem. Art. 52 Abs. 3 BayFiG).
- Kontrollen: Den Anweisungen der Fischereiaufsicht ist Folge zu leisten. Fangkontrollen können gemäß Art. 61 BayFiG auch in Behältnissen und Fahrzeugen durchgeführt werden.
- Sanktionen: Verstöße gegen die Gewässerordnung können den sofortigen Entzug des Erlaubnisscheines ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben.
- Rechtlicher Rahmen: Es gelten ergänzend die Bestimmungen des BayFiG sowie der AVFiG in der jeweils gültigen Fassung.
Schonzeiten & Mindestmaße
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Karpfen | — | 35 cm |
| Schleie | 01.05. – 30.06. | 30 cm |
| Hecht | 15.02. – 30.04. | 60 cm |
| Zander | 01.01. – 30.04. | 60 cm |
| Barbe | 01.05. – 30.06. | 40 cm |
| Edelkrebs | Ganzjährig geschont | — |
| Karausche | Ganzjährig geschont | — |
| Muscheln (alle Arten) | Ganzjährig geschont | — |
Für nicht aufgeführte Arten gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße für Bayern.
Fischarten
Artenliste (Auszug – Stand: Vereinsinformationen)
Lage & Anfahrt
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